Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren ist ein eigentlich unzutreffender Begriff für das Kontoführungsentgelt, da es sich nicht um eine hoheitlich geforderte Vergütung handelt. Kontoführungsgebühren werden entweder pauschal oder nach Posten berechnet, eine Mischform beider Berechnungsmethoden ist ebenfalls möglich. Heute werden viele Girokonten kostenfrei geführt, sofern der Kontoinhaber die dafür geltenden Bedingungen einhält. Voraussetzungen für den Verzicht auf die Berechnung von Kontoführungsgebühren sind je nach Bank die Online-Führung des Kontos oder ein Mindestgeldeingang, bei einigen Genossenschaftsbanken genügt die Mitgliedschaft für eine unentgeltliche Kontoführung. Zusätzlich zu den regulären Kontoführungsgebühren berechnen Banken oft weitere Entgelte, welche nur teilweise zulässig sind. Mit dem Verzicht auf Kontoführungsgebühren werben Banken erfolgreich Neukunden an; teilweise stehen der grundsätzlichen Kostenfreiheit aber auch erhöhte Zinsen für den Dispositionskredit entgegen.

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