Kontoführungsprovision

Kontoführungsprovision ist die überwiegend in Österreich verwendete Bezeichnung für das Kontoführungsentgelt beziehungsweise die Kontoführungsgebühr. Kontoführungsprovisionen können als monatliche Pauschale oder je Buchungsposten berechnet werden, Kombinationen zwischen beiden Abrechnungsmethoden sind möglich. Viele Banken bieten ihren Kunden Girokonten ohne Berechnung von Kontoführungsprovisionen an, wobei unterschiedliche Bedingungen für die Kostenfreiheit zu erfüllen sind. Außer bei Girokonten werden Kontoführungsprovisionen auch bei Anlagekonten berechnet, bei Sparkonten sind sie jedoch unzulässig. Der Verzicht auf die Berechnung der Kontoführungsprovision bedeutet nicht automatisch, dass die Kontoführung für den Kunden besonders günstig ist; besonders bei der regelmäßigen Ausnutzung des Dispositionskredites können auf Grund des Sollzinssatzes höhere Kosten als bei kostenpflichtigen Konkurrenzprodukten entstehen.

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