Kontogebühren

Der Begriff Kontogebühren ist eigentlich unrichtig oder nur in Verbindung mit bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen geführten Konten zutreffend, da Gebühren eigentlich durch die öffentliche Hand erhobene Kostenbeiträge sind. Korrekter wäre die Bezeichnung der sogenannten Kontogebühren als Kontoentgelte. Viele Geldinstitute bezeichnen in ihrem Preisverzeichnis die Kontogebühren als Kontoführungsgebühren. Kontogebühren beziehungsweise Kontoentgelte lassen sich umgehen, indem sich der Bankkunde für ein kostenloses Girokonto entscheidet. Allerdings ist die Erhebung von Kontogebühren auch für ein Gratiskonto möglich, wenn sich der Kontoinhaber bei seinen Verfügungen nicht an die vereinbarten Regeln für die kostenlose Girokontoführung hält. Bei einer Einzelpostenabrechnung dürfen Geldinstitute für fünf Einzahlungen und Auszahlungen je Monat keine Kontogebühr erheben.

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