Kontokorrentlinie

Die Kontokorrentlinie ist der fachsprachlich korrekte Ausdruck für den Verfügungsrahmen auf einem gewerblich genutzten Girokonto. Die Umgangssprache trennt nicht zwischen dem privaten Kontokorrentkredit und der gewerblichen Kontokorrentlinie. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Bank für die Einrichtung eines Verfügungsrahmens auf dem Geschäftskonto ein Bereitstellungsentgelt erheben darf, während Privatkunden beim Dispositionskredit nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Teilbetrag Zinsen entrichten müssen. Des Weiteren bedarf die Kontokorrentlinie in der Regel einer ausdrücklichen Vereinbarung, während die meisten Geldinstitute privaten Girokunden auch ohne ausdrückliche Aufforderung einen Dispositionskredit anbieten. Eine weitere umgangssprachliche Begriffsverwendung unterscheidet bei Privatkonten den Kontokorrentkredit als offiziell festgelegten zulässigen Sollsaldo und die Kontokorrentlinie als den Betrag, bis zu welchem das Geldinstitut eine Kontoüberziehung duldet.

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