Kontopfändung

Die Kontopfändung ist eine Pfändung des Guthabens auf dem Girokonto. Umstritten ist, inwieweit ein eingeräumter und nicht genutzter Verfügungsrahmen der Pfändbarkeit unterliegt. Gängige Rechtsprechung ist, dass die Kontopfändung einen Dispositionskredit erst umfassen darf, wenn der Kontoinhaber auf diesen zuzugreifen versucht. In der Realität stellt die Kontopfändung ohnehin einen Anlass zur Kündigung des Dispositionskredites dar. Eine Kontopfändung ist unabhängig von der Art des Geldeinganges bei normalen Girokonten jederzeit möglich, geschützt sind nur noch Guthaben auf Pfändungsschutzkonten (P-Konten). Das auf diesen speziellen Konten vorhandene Guthaben bleibt im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen vor einer Kontopfändung geschützt, durch einen entsprechenden Antrag lässt sich die Schutzwirkung des P-Kontos auf grundsätzlich nicht pfändbare Sozialleistungen erweitern. Geldinstitute dürfen für eine Kontopfändung keine zusätzlichen Entgelte erheben.

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