Kontoüberziehung

Eine Kontoüberziehung im eigentlichen Sinn liegt vor, wenn ein Girokonto ohne Genehmigung oder über den genehmigten Betrag hinaus im Minus geführt wird. Die umgangssprachlich häufig anzutreffende Bezeichnung der Ausnutzung des eingeräumten Dispositionskredites als Kontoüberziehung ist nicht richtig, insbesondere gilt die Ausnutzung des eingeräumten Kreditrahmens nicht als unordentliche Kontoführung. Für eine Kontoüberziehung berechnen die Banken mit wenigen Ausnahmen höhere Zinsen als für den genehmigten Dispositionskredit; bei einer eventuellen Bankanfrage wird sie dem anfragenden Institut mitgeteilt und gilt als Negativmerkmal, so dass sie eventuell zu einer Ablehnung von Anträgen auf einen Kredit oder die Ausstellung einer Kreditkarte führt.

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