Kontrahentenrisiko

Das Kontrahentenrisiko bezieht sich bei Krediten und anderen Finanzgeschäften auf den wirtschaftlichen Ausfall eines professionellen Vertragspartners. Der Begriff Kontrahentenrisiko beruht darauf, dass professionelle Marktpartner nicht als Kunden, sondern als Kontrahenten bezeichnet werden. Von größerer Bedeutung als bei Krediten sind Kontrahentenrisiken bei Derivaten und bei Geldmarktgeschäften. Der englische Fachbegriff für das Kontrahentenrisiko lautet Counterparty Risk. Eine Sonderform des Kontrahentenrisikos besteht im Wiederentdeckungsrisiko, welches eintritt, wenn ein Geschäftspartner (Kontrahent) während der Vertragslaufzeit ausfällt, während das mit ihm abgeschlossene Derivat einen für dessen Vertragspartner positiven Wert hatte. Dieses Kontrahentenrisiko kann durch eine Aufrechnungsvereinbarung und das gegenseitige Stellen von Sicherheiten verringert werden.

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