Konventionalstrafe

Die Konventionalstrafe ist als vertraglich vereinbarte Geldleistung zu zahlen, wenn der Schuldner einer Leistung diese nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt. Die Verpflichtung zum Bezahlen einer Konventionalstrafe entsteht nach deutschem Recht unabhängig davon, ob der Schuldner das Nichterbringen der Leistung selbst verschuldet hat und ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Auf der anderen Seite beschränkt die Vereinbarung einer Konventionalstrafe den möglichen Schadenersatz auf deren Höhe; das gilt in Österreich jedoch im Vertrag zwischen Kaufleuten nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten ist die maximale Höhe von Konventionalstrafen gesetzlich beschränkt, im Arbeitsrecht gilt mehr als ein Monatsgehalt als Übervorteilung des Arbeitnehmers.

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