Konzernabschluss

Ein Konzernabschluss informiert als Jahresabschluss über die Vermögenslage, die Ertragslage und über die Finanzlage eines Konzerns. Neben dem Jahresabschluss erstellen Konzerne auch Konzernabschlüsse als Zwischenabschlüsse. Voraussetzung für das Erstellen eines Konzernabschlusses ist die vorhergegangene Erstellung und Vereinheitlichung der Abschlüsse der einzelnen Konzerngesellschaften. Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht sowohl in Österreich als auch in Deutschland grundsätzlich, sofern eine Konzerngesellschaft ihre Tochtergesellschaften beherrscht. Die Verpflichtung zum Erstellen eines Konzernabschlusses nach dem deutschen Handelsrecht entfällt jedoch, wenn das Unternehmen einen solchen nach internationalem Recht aufgestellt hat. Verpflichtet aufgestellte Konzernabschlüsse unterliegen grundsätzlich der Publikationspflicht.

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