Konzernbank

Die Konzernbank wird als Tochterunternehmen gegründet, um für die Muttergesellschaft und weitere Töchter Finanzdienstleistungen zu erbringen. Sofern die Tätigkeit der Konzernbank sich ausschließlich auf andere Konzernunternehmen beschränkt, benötigt sie keine bankrechtliche Genehmigung und unterliegt auch nicht der Bankaufsicht. Viele Konzernbanken bieten jedoch einen Teil ihrer Leistungen auch an Dritte an, so dass sie den üblichen Bestimmungen des Finanzrechtes unterliegen. In der öffentlichen Wahrnehmung bekannte Konzernbanken mit Angeboten für Dritte sind die Banken der Automobilhersteller. Diese Konzernbanken finanzieren außer den Konzernunternehmen auch die Fahrzeugkäufe von Kunden, während ihre Anlageprodukte von allen Interessenten genutzt werden können.

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