Der Kostenbescheid ist eine Verwaltungshandlung, welche zu einer Bezahlung entstandener Kosten oder einer Kostenpauschale auffordert. Ein Kostenbescheid muss verhältnismäßig sein. Im Verkehrsrecht erheben einige Städte einen Kostenbescheid gegenüber dem Fahrzeughalter, wenn bei Parkverstößen der verantwortliche Fahrer des Wagens nicht ermittelt werden kann. Formal fordert der Kostenbescheid die für die erfolglose Ermittlung des Fahrers angefallenen Kosten an. Des Weiteren kommt ein Kostenbescheid als Verwaltungsakt zur Anwendung, wenn Bürger bei Ämtern kostenpflichtige Auskünfte anfordern. In diesem Fall kann die Beantwortung der Anfrage von der Bezahlung des Kostenbescheides abhängig gemacht werden. Des Weiteren fallen Kostenbescheide i Straßenbau für die Beteiligung der Grundstückseigentümer an.