Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Sie besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teilbetrag selbst trägt. Die Kostenbeteiligung im Versicherungsfall als Prozentsatz ebenso wie als fester Betrag angegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Kostenbeteiligung für jeden einzelnen Versicherungsfall oder in der Form einer festen Jahreshöchstsumme. Die Kostenbeteiligung bei Versicherungen wird auch als Selbstbeteiligung bezeichnet, ihre Vereinbarung bewirkt eine Senkung der zu zahlenden Versicherungsprämie. In der Kommunalpolitik bezeichnet die Kostenbeteiligung die teilweise Mitfinanzierung von Aufgaben zur Daseinsvorsorge, welche von Nachbarkommunen angeboten werden. Auf diese Weise beteiligt sich eine Stadt ohne eigenes Theater an den Kosten der entsprechenden Einrichtung in der Nachbargemeinde.

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