Kostendeckelung

Im Steuerrecht kommt die Kostendeckelung als Verfahren vorwiegend bei der Berechnung der privat anfallenden Nutzung eines Dienstwagens zur Anwendung. Anstelle der Versteuerung mit einem Prozent des Listenpreises ist die tatsächliche Fahrleistung für die Berechnung der Einkommensteuer auf diesen geldwerten Vorsatz anzusetzen, wenn der Nutzungsberechtigte eine geringere private Nutzung belegt. Für Selbständige besteht die Kostendeckelung darin, dass sie die betriebliche Nutzung des Wagens auf weniger die Hälfte der Gesamtverwendung beschränken und dann die höheren Betriebskosten für die betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge ansetzt. Bei Mobilfunkverträgen ist die Kostendeckelung eine Kombination aus einer exakten Minutenabrechnung und einer Flatrate, indem ab einem bestimmten Nutzungsvolumen ein Monatshöchstpreis gilt.

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