Kostenelemente

Kostenelemente sind Zusammenfassungen von Kostenarten zu Kostengruppen, die Bildung von Kostenelementen vereinfacht die Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Kostenarten. Hinsichtlich der Gestaltung von Verkaufsverträgen sind Kostenelemente die Aufwendungen, welche zur Herstellung eines Produktes erforderlich sind und zugleich nicht vom Hersteller zu verantwortenden Preisschwankungen unterliegen. Aus diesem Grund wird eine Preisgleitklausel auch als Kostenelementeklausel bezeichnet, wenn sie eine Preisanpassung auf Grund veränderter Vorkosten ermöglicht. Im Verkehr mit privaten Kunden sind Preisanpassungsklauseln nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Werden Kostenelemente für eine automatische Preisanpassung berücksichtigt, ist im Zuge einer genauen Kostenzuordnung, neben den konkreten Kostenbestandteilen sowohl der Basistag als auch der Korrekturtag exakt zu definieren.

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