Die Kostenerstattung bezeichnet grundsätzlich den Ersatz wirtschaftlicher Aufwendungen, so sind in Zivilprozessen die Kosten der obsiegenden Partei durch die unterlegene Partei zu erstatten. Des Weiteren ist die Kostenerstattung der Reparaturaufwendungen das wichtigste Element der Haftpflichtversicherung. Von besonderer Bedeutung ist der Begriff Kostenerstattung bei der Krankenversicherung. Während gesetzliche Krankenkassen üblicherweise nach dem Sachleistungsprinzip leisten, übernehmen private Krankenkassen die Arztrechnungen durch nachträgliche Kostenerstattung. Des Weiteren können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sich freiwillig für das System der Kostenerstattung entscheiden, wodurch sie einen Einblick in ihre Krankheitskosten erhalten, aber zugleich das Risiko tragen, dass nicht alle Kosten erstattet werden. Es ist möglich, die Kostenerstattung auf bestimmte Leistungsteile wie die stationären oder die zahnärztlichen Behandlungskosten zu beschränken.