Kostenübernahme

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine vorherige Zusage der Kostenübernahme erforderlich, wenn eine Behandlung nicht zum Pflichtleistungskatalog der Krankenkasse gehört. Des Weiteren erfordert der Zahnersatz eine vorherige Bestätigung der Kostenübernahme, obgleich es sich bei diesem um eine Pflichtleistung handelt. Die Kostenübernahme im Gesundheitswesen bei nicht zwingend zu bezahlenden Behandlungen beruht auf einer Einzelfallentscheidung. Im Zuge der Visa-Erteilung ist eine Erklärung der Kostenübernahme für den Besucher notwendig, wenn das Visum auf Grund einer Einladung erteilt wird. Die Bereitschaft zur Kostenübernahme bezieht sich nicht auf Behandlungskosten, für deren Bezahlung eine Krankenversicherung abzuschließen ist, sondern für die vom Besucher nicht aufzubringenden Lebenshaltungskosten und bei nicht ordnungsgemäßer Abreise auf die Begleichung der Kosten einer Abschiebung.

^