Kostenzusage

Im Gesundheitswesen ist eine Kostenzusage vor der Aufnahme der Behandlung erforderlich, wenn die Übernahme der Behandlungskosten nicht gesetzlich eindeutig vorgeschrieben ist. Außer bei nur nach einer Einzelfallentscheidung zu erstattender Behandlungsaufwendungen ist die Kostenzusage bei Zahnersatz vor dem Behandlungsbeginn erforderlich, obwohl es sich dabei um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Kostenzusagen kommen auch bei Forschungsvorhaben zur Anwendung, indem eine staatliche oder private Stelle die (teilweise) Übernahme der dabei entstehenden Kosten zusagt. Die für die Erteilung eines Visums teilweise erforderliche Kostenübernahmeerklärung des Einladenden wird oft ebenfalls als Kostenzusage bezeichnet. In der Kfz-Versicherung bestätigt der Versicherer gegenüber der Werkstatt mittels einer Kostenzusage die Übernahme der Reparaturkosten.

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