Kostenzuteilung

Die Kostenzuteilung bezeichnet die Aufteilung der ermittelten Kosten auf die einzelnen Kostenstellen. Die Kostenzuteilung soll soweit wie möglich den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, bei der Zuweisung der Gemeinkosten an die entsprechenden Kostenstellen ist die Verwendung von Pauschalverfahren jedoch unumgänglich. Die Kostenzuteilung wird auch als Kostenzuordnung oder Kostenverteilung bezeichnet und folgt unterschiedlichen Prinzipien. Die möglichen Prinzipien der Kostenzuteilung sind das Durchschnittsprinzip, das Tragfähigkeitsprinzip und das Verursachungsprinzip. Das Tragfähigkeitsprinzip teilt die Kosten den einzelnen Kostenstellen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit zu und ist auf diese Weise eine bewusst gewählte Abweichung vom Verursachungsprinzip. Das Durchschnittsprinzip ist in der Anwendung einer Kostenrechnung am einfachsten.

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