Der Kostenvoranschlag stellt bei geplanten Reparaturen und in Einzelfällen bei extra anzufertigenden Neuleistungen eine vorläufige Kalkulation hinsichtlich der Gesamtkosten dar. Der Kostenvoranschlag ist nicht bindend, zum Schutz für den Endverbraucher vor unangemessen hohen Kosten darf der Kostenvoranschlag jedoch im Geschäftsverkehr mit privaten Kunden nur begrenzt überschritten werden. Eigentlich handelt es sich bei einem Kostenvoranschlag um das Angebot eines Unternehmens, mit welchem es sich um einen Kundenauftrag bewirbt; dennoch hat sich die Sitte eingebürgert, das Erstellen eines ausführliche schriftlichen Kostenvoranschlages auch kostenpflichtig in Rechnung zu stellen, sofern anschließend keine Auftragserteilung erfolgt. Die mündliche Äußerung über den zu erwartenden Reparaturpreis gilt rechtlich bereits als Kostenvoranschlag.