Kreditbesicherung ist der amtliche Begriff für die Kreditsicherung und umfasst alle Maßnahmen, welche die Wahrscheinlichkeit der ordnungsgemäßen Rückzahlung eines Darlehens erhöhen. Häufige Mittel der Kreditbesicherung sind das Stellen eines Bürgen sowie die Übergabe von Sicherheiten wie einem Wertpapierdepot. Bei Immobilienkrediten erfolgt die Kreditbesicherung grundsätzlich durch die Eintragung einer Grundschuld oder die Aufnahme einer Hypothek. Auch der Eigentumsvorbehalt bei der Lieferung von Waren auf Rechnung stellt eine Form der Kreditbesicherung beziehungsweise der Kreditsicherung dar. Das Einfordern einer Kreditbesicherung ist für Kreditgeber grundsätzlich nicht vorgeschrieben, eine Ausnahme bildet lediglich der nur gegen Abgabe eines Gegenstandes ausgezahlt werdende Pfandkredit.