Kreditbetrug

Das Delikt Kreditbetrug umfasst im Strafgesetzbuch gemäß des Wortlautes des Paragraphen 265b nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichene Kredite für betriebliche Zwecke; der Begriff des Kredites ist jedoch umfangreicher als üblich und schließt Wechselkredite ein. Als Betriebe im Sinne des Gesetzes zur Strafbarkeit des Kreditbetruges gelten Istkaufleute, Kannkaufleute und öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Im üblichen Sprachgebrauch bezeichnet der Kreditbetrug üblicherweise jeden durch unrichtige Angaben im Kreditantrag erhaltenen Kredit. Das Strafrecht bezeichnet eine entsprechende Tat durch eine Privatperson jedoch nicht als Kreditbetrug; als Betrug strafbar ist jedoch die Aufnahme eines Darlehens, dessen Rückzahlung vermutlich nicht möglich ist.

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