Kreditbürgschaft

Bei einer Kreditbürgschaft verpflichtet sich der Bürge, im Falle der Zahlungsunfähigkeit für den Kreditnehmer einzutreten. Bei privaten Kreditbürgschaften bestehen für ihre Wirksamkeit strenge Anforderungen an die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines möglichen Bürgschaftsgebers. Bürgschaftsbanken vergeben vorwiegend im gewerblichen Bereich Kreditbürgschaften gegen die Bezahlung eines Zinses. Die gegen Entgelt vergebene Kreditbürgschaft wird auch als Avalkredit bezeichnet. Der Staat tritt in einigen Fällen über Hermes-Bürgschaften bei Auslandsgeschäften sowie über Förderbürgschaften für junge Unternehmen als Geber einer Kreditbürgschaft ein. Falls der Bürge infolge der Kreditbürgschaft tatsächlich zur Leistung verpflichtet wird, erwirbt er einen Erstattungsanspruch gegenüber dem eigentlichen Kreditnehmer.

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