Kreditdarlehen

Kreditdarlehen ist ein selten verwendeter Begriff für ein Darlehen. Das Darlehen ist die übliche Form eines Kredites und dadurch gekennzeichnet, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer zumeist eine vereinbarte Geldsumme vorübergehend überlässt, wofür er neben dem Recht auf die Rückzahlung Anspruch auf die vereinbarte Verzinsung erlangt. Das Kreditdarlehen kann auch in der Form eines Sachdarlehens statt eines Gelddarlehens vergeben werden. Kredit und Darlehen werden umgangssprachlich nicht unterschieden, zumal zwischen ihnen auch rechtlich nur geringfügige Unterschiede bestehen. Es ist möglich, bei einem Kreditdarlehen auf die Angabe eines Rückzahlungszeitpunktes zu verzichten, in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

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