Der Kreditverkauf, welcher auch als Forderungsverkauf bezeichnet wird, bezeichnet die entgeltliche Weitergabe von Forderungen an einen Dritten. Mit dem Kreditverkauf untrennbar verbunden ist die Verpflichtung, die bestehenden Rückzahlungsvereinbarungen zu übernehmen. Bei einer ordnungsgemäßen Bedienung berechtigt der Kreditverkauf den Käufer nicht zu einer Kreditkündigung. Dennoch ist der Kreditverkauf für den Darlehensnehmer ungünstig, da der Käufer bei Tilgungsproblemen weniger als die Bank zu einer Veränderung der Rückzahlungsvereinbarung bereit ist. In den meisten Fällen betrifft der Kreditverkauf Darlehen, bei deren Rückzahlung leichte Unregelmäßigkeiten wie verspätete Zahlungseingänge auftreten. Es ist möglich, den Kreditverkauf im Darlehensvertrag ausschließen zu lassen. Einige Banken geben an, grundsätzlich keine Kredite zu verkaufen.