Der Kreditzweck gibt an, wofür ein aufgenommenes oder beantragtes Darlehen verwendet wird. Bei Verbraucherkrediten wird der Kreditzweck üblicherweise nicht erfragt, sofern dieser nicht zu einer Verringerung der Kreditkosten führt. Das trifft besonders auf Autokredite vor, welche außer von Autobanken auch von vielen Geschäftsbanken zu einem vergünstigten Betrag abgegeben werden. Bei umfangreichen Krediten wie Immobiliendarlehen wirkt sich der Kreditzweck sowohl auf die Art der Absicherung des Darlehens als auch auf die Zinshöhe und weitere vertragliche Bestimmungen aus. Bei gewerblichen Darlehen ist die Angabe des Kreditzwecks grundsätzlich üblich, zumal die Bonitätsprüfung vorwiegend anhand der zu erwartenden Wirtschaftlichkeit der zu finanzierenden Maßnahme erfolgt.