Kündbare Anleihe

Eine kündbare Anleihe unterscheidet sich von den vorwiegend emittierten Anleihen durch das bestehende Kündigungsrecht. Dieses kann entweder dem Emittenten oder dem Anleger oder beiden Parteien zustehen. Die Kündigung ist üblicherweise nicht ständig, sondern nur zu den jeweiligen Zinsterminen möglich. Das Kündigungsrecht wird zumeist ausgeübt, wenn die wirtschaftliche Entwicklung die vorzeitige Rückgabe beziehungsweise den vorzeitigen Rückkauf der Anleihe sinnvoll macht. Anleger können auch nicht kündbare Anleihen vorzeitig abstoßen, indem sie diese über die Börse zum Tageskurs verkaufen. Die Gesamtrendite einer kündbaren Anleihe lässt sich auf Grund des Kündigungsrechtes nicht sicher vorhersagen.

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