Kurzzeitversicherung

Kurzzeitversicherungen sind Versicherungsverträge, deren Gültigkeit sich auf einen kurzen Zeitraum beschränkt. Sie kommen im gewerblichen Bereich vor allem bei der Absicherung von Veranstaltungen und im privaten Umfeld vorwiegend bei Reiseversicherungen zur Anwendung. Viele Urlauber schließen eine Auslandsreisekrankenversicherung als Kurzzeitversicherung für eine konkrete Reise ab, obgleich die Prämie für eine Jahrespolice nur geringfügig höher ausfällt und zudem einen Versicherungsschutz bei Tagesreisen einschließt. In der Reiserücktrittversicherung und in der Reiseabbruchversicherung ist die im Versicherungsschein exakt aufgeführte Reise versichert. Eine Versicherungspflicht besteht bei kurzzeitiger Nutzung eines Kraftfahrzeugs und bei Reisen in einige Ländern, deren Einreisebestimmungen den Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung auch für einen touristisch motivierten Aufenthalt vorsehen.

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