Kurzzeitmiete

Die Kurzzeitmiete ist der Abschluss eines Mietvertrages für einen begrenzten Zeitraum. Bei der Immobilienvermietung bezieht sich die Kurzzeitmiete überwiegend auf Ferienwohnungen. Daneben sind Kurzzeitmieten als Untermietverträge bei vorübergehender Abwesenheit des Hauptmieters möglich, bedürfen dann aber der Zustimmung des Vermieters. Mietwagenunternehmen sprechen von einer Kurzzeitmiete, wenn der Mieter das Fahrzeug nur für wenige Stunden oder ein bis zwei Tage in Anspruch nimmt; die exakte Sprachregelung unterscheidet sich zwischen den einzelnen Gesellschaften. Von wirtschaftlich großer Bedeutung ist die Kurzzeitmiete von Maschinen in der Bauwirtschaft sowie Möbeln für Messestände. Des Weiteren ist die Kurzzeitmiete von Gläsern und Besteck für eine größere Feier üblich. Gaststättenbetreiber sprechen bei der Überlassung einzelner Räume wie der Festsäle ebenfalls von einer Kurzzeitmiete.

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