Kulanzregelung

Als Kulanzregelungen werden in der Praxis Kulanzleistungen zwischen Vertragspartnern bezeichnet. Am meisten sind diese im Versicherungswesen und im Dienstleistungsbereich vertreten. So leisten zum Beispiel Versicherer mitunter Kulanzzahlungen für geringfügige Ersatzansprüche der Versicherten, wenn der Prüfungsaufwand die Schadenssumme signifikant überschreiten würde. Kulanzregelungen findet man auch oftmals im Bereich der gesetzlichen Gewährleistungspflichten wieder. So gewähren Händler meist in Zusammenarbeit mit den Herstellern oftmals Kulanzleistungen und diese stellen auch ein Element der Kundenbindung dar. Kulanzregelungen und die daraus resultierenden Kulanzleistungen stellen jedoch stets ein freiwilliges Angebot und keineswegs verpflichtendes Element dar, werden individuell vereinbart und dementsprechend seitens der Verbraucher auch gern in Anspruch genommen.

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