Kulanzumtausch

Ein Kulanzumtausch liegt vor, wenn der Geschäftsinhaber eine Ware zurücknimmt, obgleich diese über alle zugesagten Eigenschaften verfügt. Bei einem Kulanzumtausch kann der Geschäftsinhaber die Ersatzleistung auf einen Gutschein einschränken, ebenso darf er die Umtauschfrist begrenzen. Viele Bekleidungsgeschäfte bieten den Kulanzumtausch ausdrücklich durch entsprechende Hinweisschilder in ihrem Laden an. In diesem Fall erwirbt der Käufer durch das freiwillige Verhalten des Verkäufers einen gesetzlich ursprünglich nicht vorgesehenen Anspruch auf einen Kulanzumtausch. Der Ausschluss des Umtauschrechtes bei im Preis reduzierten Waren bezieht gilt nur für einen allgemein vom Händler angebotenen Kulanzumtausch, nicht jedoch bei zunächst nicht erkennbaren Produktfehlern.

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