Kulanzzahlung sind Zahlungen, für welche aus Sicht des Leistenden kein Rechtsanspruch besteht. Versicherungsgesellschaften leisten teilweise bei unklaren Schadenslagen Kulanzzahlungen an ihre Kunden aus. Das Angebot einer Kulanzzahlung bedeutet nicht zwingend, dass der Leistende tatsächlich von der Unwirksamkeit der an ihn gerichteten Forderung überzeugt ist. In vielen Fällen dient das Angebot einer Kulanzzahlung dazu, eine gerichtliche Klärung der gestellten Forderung zu vermeiden, da diese möglicherweise teurer als die gütige Einigung ausfällt. Gute Kunden erhalten jedoch in Ausnahmefällen auch das Angebot einer Kulanzzahlung, wenn ihr Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit ungerechtfertigt ist. In diesem Fall verhindert das Unternehmen durch die Kulanzzahlung die Kündigung eines Kunden.