Kupon

Traditionell bildete der Kupon einen Bestandteil eines Wertpapieres einschließlich einer Aktie und war für die Einlösung der anfallenden Zinsen beziehungsweise der beschlossenen Dividende erforderlich. Da die Ausgabe effektiver Stücke heute nicht mehr üblich ist, werden körperliche Kupons für Zinsgutschriften und Dividendenauszahlungen kaum noch verwendet. Aus der ursprünglichen Bedeutung entwickelte sich die Bezeichnung des Nominalzinses festverzinslicher Anleihen als Kupon, wie sie in der Börsensprache weiterhin üblich ist. In einer weiteren Wortbedeutung bezeichnet der Kupon ein Zertifikat oder den Anrechtsschein auf einen Rabatt; ein solcher wird weiterhin vorwiegend in Papierform ausgegeben, kann aber auch elektronisch bereitgestellt werden. In allen Wortbedeutungen ist statt Kupon auch die Schreibweise Coupon möglich.

^