Kurkosten

Kurkosten sind die Kosten einer Kur. Diese werden je nach Einzelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung getragen. Private Krankenversicherer übernehmen Kurkosten nur, wenn der Vertrag einen entsprechenden Passus enthält, wofür die meisten Anbieter einen Zuschlag zum Versicherungsbeitrag erheben. Aus diesem Grund beantragen viele Mitglieder privater Krankenkassen eine Kur nur in den Fällen, in denen der Rentenversicherungsträger die Kurkosten bezahlt. Nach Arbeitsunfällen ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Kostenübernahme bei einer notwendigen Kur zuständig. Aus Sicht des Patienten gehören überwiegend die nicht von der Versicherung übernommenen finanziellen Aufwendungen zu den Kurkosten.

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