Kurbeihilfe UV

Die Kurbeihilfe ist eine Leistung der privaten Unfallversicherung, die in den meisten Versicherungsverträgen vereinbart ist. Üblicherweise setzt die Auszahlung einer Kurbeihilfe durch die Rentenversicherung voraus, dass der Versicherte die Kur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Unfallereignis antritt. Die Kurbeihilfe der privaten Unfallversicherung besteht in der Auszahlung eines Kurtagegeldes, dessen Höhe grundsätzlich frei vereinbart werden kann. Viele Verträge sehen vor, dass die Kur mindestens drei Wochen dauert. Zudem ist häufig die vollstationäre Kurdurchführung erforderlich, damit der Unfallversicherer eine Kurbeihilfe auszahlt, wenige Verträge erweitern den Leistungsanspruch auf eine teilstationäre beziehungsweise ambulante Kurmaßnahme.

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