Kurbeihilfe KV

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt üblicherweise keine Kurbeihilfe, sondern übernimmt die Kosten einer Kur, sofern diese nicht von der Rentenversicherung zu tragen sind. In Einzelfällen können Versicherte jedoch einen Kurzuschuss beantragen, der umgangssprachlich ebenfalls als Kurbeihilfe bezeichnet wird. Die private Krankenversicherung umfasst üblicherweise keine Übernahme von Kurkosten mit Ausnahme der Anschlussheilbehandlung, die sich nahtlos - aus organisatorischen Gründen dürfen wenige Tage zwischen der Entlassung aus dem Krankenhaus und dem Beginn der Kur liegen - an eine Heilbehandlung in der Klinik anschließt. Einige private Krankenversicherer bieten den Abschluss einer Kurtagesgeldversicherung und damit indirekt die Vereinbarung einer Kurbeihilfe an.

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