Die Landessteuer umfasst Steuereinnahmen, die nur allein den einzelnen Bundesländern zustehen. Dies ist in Artikel 106, Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt. In die Kategorie Landessteuer gehören die Kraftfahrzeugsteuer, die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Hundesteuer, die Biersteuer, die Feuerschutzsteuer sowie die Rennwett- und Lotteriesteuer. Weitere Steuerarten in Deutschland sind die Bundessteuer, Gemeindesteuern und Gemeinschaftssteuern. Zu den Gemeinschaftssteuern zählen die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer oder auch die Kapitalertragssteuer. Eine Steuereinteilung in diese Kategorien ist notwendig, um die unterschiedlichen Steuereinnahmen auszugleichen. Dies ermöglicht die Erstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans. Dieser stellt den Vergleich von erwarteten Einnahmen und Ausgaben oder Erträgen und Aufwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie den Ländern dar.