Landesversicherungsanstalt

Bis zum Jahr 2005 waren die Landesversicherungsanstalten für die Arbeiterrentenversicherung zuständig und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die Angestelltenversicherung. Diese Aufteilung wurde jedoch geändert, eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nicht mehr. Die Neuversicherten werden Rentenversicherungsträgern nach gesetzlich bestimmten Quoten zugewiesen. Mit der Reform am 01.10.2005 bestehen die Namen der Rentenversicherungsträger aus dem Begriff Deutsche Rentenversicherung und dem jeweiligen Bundesland. Einige regionale Träger haben sich im Zuge dieser Reform auch zusammengeschlossen. Als Rentenversicherungsträger gelten in Deutschland Institutionen, die nach dem Sozialgesetzbuch VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger werden unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung geführt.

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