Langzeitlieferantenerklärung

Bei einer Lieferantenerklärung handelt es sich um eine spezielle Erklärung, die durch einen Lieferanten beim Zoll erfolgt. Dieser hat bestimmte Angaben zur Eigenschaft der gelieferten Ware zu erbringen. Dies zum Beispiel wenn Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausgefertigt werden sollen oder Lieferantenerklärungen benötigt werden. Unterschieden wird bei einer Lieferantenerklärung zwischen einer Einzel- und einer Langzeit-Lieferantenerklärung. Bei der Einzel-Form gilt eine solche Erklärung lediglich für eine Lieferung. Bei einer Langzeit-Lieferantenerklärung dagegen handelt es sich um Erklärungen, die für Lieferungen über eine längere Zeitspanne gültig sind. Diese ist jedoch maximal begrenzt auf ein Jahr. Dabei gilt diese Erklärung dann innerhalb des Zeitraums für sämtliche Waren.

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