Langzeitmiete

Der Begriff Langzeitmiete wird überwiegend bei Mietwagen verwendet und bezieht sich auf eine Mietdauer von mindestens einem Monat. Das auf den Tag umgerechnete Mietentgelt ist bei der Langzeitmiete geringer als bei der Kurzzeitmiete. Des Weiteren kommt der Begriff der Langzeitmiete bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern vor. Er bezieht sich darauf, dass der Mieter die Ferienunterkunft für eine deutlich längere Zeit als üblich anmietet. Das trifft unter anderem bei der Überwinterung am Urlaubsort zu. Auch beim Entleihen von Werkzeugen oder Ausrüstungsgegenständen ist die Langzeitmiete möglich. Eine exakte zeitliche Definition besteht nicht, stattdessen ist die gebräuchliche Mietdauer für die Einstufung eines Mietverhältnisses als Langzeitmiete maßgeblich.

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