Langzeitstudiengebühren

Langzeitstudiengebühren sind Studiengebühren, die ausschließlich von Langzeitstudenten bezahlt werden müssen. Als solche gelten Studierende, wenn sie die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. In der Öffentlichkeit ist auch der Begriff Bummelstudent verbreitet. Allerdings studieren nur wenige Betroffene aufgrund fehlenden Fleißes oder einer mangelhaften Planung ungewöhnlich lange. Die tatsächliche Ursache besteht vielmehr darin, dass die entsprechenden Studierenden ihren Lebensunterhalt nahezu komplett verdienen müssen und somit nur wenig Zeit für das Studium zur Verfügung haben. Somit treffen Langzeitstudiengebühren vorwiegend Studierende aus einem schwachen sozialen Umfeld, da dieser Umstand bei der Festlegung von Befreiungstatbeständen nicht berücksichtigt wird. Eine Behinderung wird hingegen ebenso wie die Kindererziehung üblicherweise durch die Befreiung von Langzeitstudiengebühren oder zumindest durch zusätzliche Freisemester angerechnet.

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