Lastgeld

Beim Lastgeld handelt es sich um eine Abgabe, die nach dem Beladen eines Schiffes mit Gütern an die Hafenmeisterei zu bezahlen war. Dabei richtete sich der Betrag nach dem Fassungsvermögen oder den tatsächlich geladenen Waren des Schiffes. Zunächst wurde das Gesamtfrachtgewicht ermittelt und notiert und dann der zu bezahlende Beitrag festgesetzt. Häufig wurde das Lastgeld bereits beim Einlaufen in den Hafen angefordert. Oft wird diese Abgabe mit dem Ladegeld verwechselt. Diese Abgabe war jedoch eine Gebühr für die Be- und Entladetätigkeit bei einem Schiff. Diese war entweder im Hafen oder an Land zu begleichen. Darüberhinaus gab es unzählige weitere Abgaben, die von den Schiffsführern zu entrichten waren.

^