Bei einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner Bank den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei seiner Bank den zu begleichenden Betrag abzubuchen. Dabei besteht die Möglichkeit der Einzugsermächtigung oder der Abbuchung. Die am häufigsten genutzte Methode ist die Einzugsermächtigung. Hier ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, von seinem Konto den fälligen Betrag einzuziehen. Hierfür muss mit der jeweiligen Bank eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden. Der Zahlungspflichtige hat das Recht, bei seiner Bank der Lastschrift zu widersprechen falls er diese als unberechtigt ansieht. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden. Die Bank storniert dann die Zahlung und der Betrag wird dem Konto wieder gutgeschrieben.