Lastschriftabkommen

Das Lastschriftabkommen ist ein zwischen der Deutschen Bundesbank und den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getroffenes Abkommen, welches die Vorgehensweise und die Haftung bei der Durchführung des Lastschriftverfahrens regelt. Unter anderem sieht das Lastschriftabkommen vor, dass alle Lastschriften beleglos zwischen den Geldinstituten abzuwickeln sind. Aus diesem Grund sind eventuell beleghaft eingereichte Lastschriftaufträge von der ersten Inkassostelle zu digitalisieren, wobei die beleglose Einreichung ohnehin den Regelfall darstellt. Des Weiteren verpflichtet das Lastschriftabkommen zur sofortigen telefonischen Information über eine Nichtablösung bei vierstelligen und höheren Beträgen. Von Bedeutung sind auch die im Lastschriftabkommen geregelten Haftungsfragen. Der vollständige Name des Lastschriftabkommens lautet "Abkommen über den Lastschriftverkehr".

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