Lastschriftauftrag

Mittels des Lastschriftauftrages erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungempfänger den Auftrag beziehungsweise die Erlaubnis, den zur Begleichung anstehenden Betrag am Fälligkeitstag vom Girokonto einzuziehen. Vom Lastschriftauftrag war die Abbuchungserlaubnis zu unterscheiden, bei welcher die Bank des Zahlungspflichtigen der Adressat der Beauftragung war. Seit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren ist bei Privatkonten nur noch die SEPA-Lastschrift und nicht mehr das frühere Abbuchungsverfahren möglich. Der Lastschriftauftrag soll schriftlich erteilt werden, er kann für eine einmalige Zahlung oder bis auf Widerruf gelten. Die Zahlung mittels der Bankkarte stellt, wenn sie ohne Geheimzahlabgabe abgewickelt wird, ebenfalls einen einmaligen Lastschriftauftrag dar.

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