Lastschrifteinzug

Der Lastschrifteinzug gehört zu den Zahlverfahren. Er wird von Verbrauchern oft als Vorauszahlung empfunden, bietet aber aufgrund des bestehenden Rechts zum Widerspruch dem Händler im Gegensatz zur Vorkasse per Überweisung keine absolute Sicherheit. Beim Lastschrifteinzug erteilt der Zahlungspflichtige dem Geldempfänger die Erlaubnis, einen Betrag einmalig oder bis auf Widerruf vom Bankkonto einzuziehen. Die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug soll in Textform erteilt werden, ein Formularzwang besteht jedoch nicht. Die Bezahlung mit Bankkarte und Unterschrift stellt eine Sonderform des Lastschrifteinzuges dar. Für den Zahlungspflichtigen bietet der Lastschrifteinzug gegenüber einer Überweisung einen leichten Zinsvorteil, da die Belastung frühestens zum Fälligkeitsdatum erfolgt, während Überweisungsaufträge einen Tag vorher einzureichen sind.

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