Lastschrifteinzugsermächtigung

Die Lastschrifteinzugsermächtigung erlaubt dem Zahlungsempfänger, einen regelmäßig gleichlautenden oder sich verändernden Betrag vom Girokonto einzuziehen. Unabhängig von der erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung kann der Kontoinhaber einer Belastung innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Unterscheidung zwischen einer Lastschrift und einer Abbuchungserlaubnis gelten seit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren für Privatkonten nicht mehr. Die Lastschrifteinzugsermächtigung soll schriftlich erteilt werden, wofür Behörden und Firmen Formulare zur Verfügung stellen. Die Nutzung dieser Formulare ist jedoch nicht zwingend erforderlich, eine formlose Einverständniserklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren in Textform reicht aus. Die Lastschrifteinzugsermächtigung kann auch für einen einmaligen Zahlungsvorgang erteilt werden, was vor allem bei Kartenzahlungen ohne Geheimzahleingabe der Fall ist.

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