Lastschrifteinzugsverfahren

Das Lastschrifteinzugsverfahren gehört zu den Zahlformen. Hierbei erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger dauerhaft (bis auf Widerruf) oder einmalig das Recht, den anstehenden Betrag vom Girokonto einzuziehen. Die Unterscheidung zwischen dem Lastschrifteinzugsverfahren und dem Abbuchungsverfahren ist seit der Umstellung auf das SEPA-System für private Girokonten aufgehoben. Zuvor konnte der Kontoinhaber lediglich einer Lastschrift, nicht aber einer Abbuchung widersprechen. Den meisten Verbrauchern war der Unterschied zwischen beiden Verfahren nicht bekannt. Das Lastschrifteinzugsverfahren ist für den Zahlungspflichtigen bequem und spart einen Zinstag ein, da die Lastschrift frühestens am Fälligkeitsdatum erfolgt, während Überweisungen einen Tag zuvor in Auftrag gegeben werden müssen.

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