Laufzeitrabatt

Laufzeitrabatte sind Preisminderungen, welche Anbieter ihren Kunden gewähren, wenn diese sich für eine möglichst lange Laufzeit entscheiden. Bei Verträgen mit Privatpersonen bestehen gesetzliche Grenzen, da die Vertragslaufzeit mit Ausnahme von Versicherungsverträgen grundsätzlich nur zwei Jahre betragen kann. Aus diesem Grund sind Laufzeitrabatte gegenüber privaten Kunden eher selten, zudem werden sie oft nicht offen vergeben, sondern in den günstigeren Grundpreis eines Vertrages mit zweijähriger Mindestlaufzeit eingepreist. Im Handybereich ist ein indirekter Laufzeitrabatt über ein subventioniertes Endgerät bei zweijähriger Vertragslaufzeit üblich. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen können Laufzeiten beliebig vereinbart werden, somit sind Laufzeitrabatte in diesem Bereich als Mittel zur langfristigen Kundenbindung verbreitet.

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