Laufzeitzins

Der Laufzeitzins wird nicht aus dem Betrag der Restschuld, sondern anhand der ursprünglichen Anlagesumme oder Kreditsumme berechnet. Dabei kann sich der Begriff Laufzeitzins sowohl auf den Zinssatz als auch auf die absolute Höhe der erhaltenen oder zu zahlenden Zinsen beziehen. Bei Krediten ist die Verwendung eines Laufzeitzinses eine Methode, die nominelle Zinshöhe als niedrig erscheinen zu lassen; sie ist allerdings nicht sehr wirkungsvoll, da die Angabe des effektiven Jahreszinses zwingend vorgeschrieben wird und sich dieser immer auf die Restschuld bezieht. Ein deutlicher Nachteil für den Kreditnehmer besteht bei einem Laufzeitkredit darin, dass weder ordnungsgemäße noch zusätzlich geleistete Rückzahlungen die Zinsbelastung verringern.

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