Der Begriff Leasingfunktionen bezeichnet die rechtlichen und praktischen Folgen, welche sich aus einem Leasingvertrag ergeben. Die für den Leasingnehmer wichtigste Funktion des Leasingvertrages besteht darin, dass der Leasingnehmer über das geleaste Gut verfügen kann, ohne jedoch sein Eigentümer geworden zu sein. Beim Leasing von Geräten und Maschinen besteht eine typische Leasingfunktion darin, dass der durch das geleaste Gut erwirtschaftete Gewinn teilweise für die Deckung der Leasingkosten verwendet wird. Für den Leasinggeber besteht die zentrale Funktion des Leasings darin, durch die Leasingraten einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, zumal er seine Produkte teilweise nur in Verbindung mit einem Leasingangebot erfolgreich vertreiben kann.